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Das Wichtigste aus Deutschland und der Welt

Kuppel auf dem Reichstag Reichstag in Berlin Bundeskanzleramt in Berlin Schloss Bellevue

Baden-Württemberg

Foto: RTF.1
Kretschmann: Ab Montag Pandemiestufe 3 - Verschärfte Corona-Regeln in Kraft

Baden-Württemberg hat die dritte und höchste Pandemie-Stufe ausgerufen. Ab Montag treten verschärfte Corona-Regelungen in Kraft. Auf Nachfrage von RTF.1 hatte das Sozialministerum bereits gestern mitgeteilt, dass für Montag mit der Ausrufung der Pandemiestufe 3 zu rechnen sei. Kretschmann kündigte zugleich an, die Corona-Regeln bei einer weiteren Zuspitzung der Lage drastisch verschärfen. Lesen sie hier, was ab Montag gilt:

Baden-Württemberg wappnet sich für die kritische Phase: Die "hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen" hat die baden-württembergische Landesregierung veranlasst, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag (17. Oktober) beschlossen. In einer Presseinfo des Staastsministeriums heißt es: "Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig."

 "Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Dies bedeutet, dass es weitere verschärfende Maßnahmen benötigt, die landesweit gelten, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten", begründete Ministerpräsident Kretschmann das Ausrufen der dritten Pandemiestufe.

Gesundheitsminister Manne Lucha schloss sich Kretschmanns Einschätzung an: "Der Trend ist sehr ernst zu nehmen. Wenn dieser jetzt nicht gebrochen wird, dann droht die Lage unkontrollierbar zu werden."

Dazu werde die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt nach Mitteilung des Staatsministeriums am Montag, 19. Oktober in Kraft; zeitglich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln." Deshalb habe das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. "Diese definiert zusätzliche, weitergehende Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten", sagte der Ministerpräsident weiter: "Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen."

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Steigen die Neuinfektionen, steigt – verzögert – auch die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle." Es sei deswegen mit einem zunehmenden Eintrag in die Kliniken und Pflegeheime zu rechnen: "Daher sind dann insbesondere pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen verstärkt betroffen.", so Lucha: "Die Fallzahlen steigen erheblich, der Trend ist sehr ernst zu nehmen. Wenn dieser jetzt nicht gebrochen wird, dann droht die Lage unkontrollierbar zu werden. Das gilt es mit aller Macht zu vermeiden."

Um die aktuelle Dynamik abzuschwächen, ergreife die Landesregierung von Montag an weitergehende Maßnahmen, die landesweit gelten. Dadurch soll das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gehalten und gleichzeitig das alltägliche Leben weitestgehend aufrechterhalten werden. „Eine Überforderung unseres gesamten Gesundheitssystems dürfen wir gerade jetzt im Hinblick auf den kommenden Winter mit all seinen jahreszeitlich typischen Erkrankungen nicht riskieren", ergänzte Lucha.

Das Staatsministerium informierte in ihrer Pressemitteilung mit folgender Zusammenfassung zugleich über die jetzt mit Ausrufung der Pandemiestufe zusätzlich geltenden gesetzlichen Regelungen:

Was bedeutet die Ausrufung der 3. Pandemistufe:

Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß MPK- Beschluss vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen ergriffen.

o Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

o Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.

o Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt

o Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

o Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren

o Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.

o Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen

o Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht

o Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes

o Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen

o Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

Eine vollständige Übersicht wird am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung veröffentlicht.

"Eine vollständige Übersicht wird am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung veröffentlicht", kündigte das Staatsministerium an. Weiter heißt es: "Diese Maßnahmen gelten von Montag, 19. Oktober 2020 an landesweit: Darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 / 100.000 Einwohner vorherrscht, per Allgemeinverfügung weitergehende, noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen", schreibt das Staatsministerium in der Presseinfo.

Die Landesregierung appelliert noch einmal eindringlich an die Bevölkerung: "Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten."

 

Quelle: PM Staatsministerium BW / RTF.1

Baden-Württemberg wappnet sich für die kritische Phase: Die "hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen" hat die baden-württembergische Landesregierung veranlasst, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag (17. Oktober) beschlossen. In einer Presseinfo des Staastsministeriums heißt es: "Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig."

 "Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Dies bedeutet, dass es weitere verschärfende Maßnahmen benötigt, die landesweit gelten, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten", begründete Ministerpräsident Kretschmann das Ausrufen der dritten Pandemiestufe.

Gesundheitsminister Manne Lucha schloss sich Kretschmanns Einschätzung an: "Der Trend ist sehr ernst zu nehmen. Wenn dieser jetzt nicht gebrochen wird, dann droht die Lage unkontrollierbar zu werden."

Dazu werde die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt nach Mitteilung des Staatsministeriums am Montag, 19. Oktober in Kraft; zeitglich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln." Deshalb habe das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. "Diese definiert zusätzliche, weitergehende Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten", sagte der Ministerpräsident weiter: "Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen."

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Steigen die Neuinfektionen, steigt – verzögert – auch die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle." Es sei deswegen mit einem zunehmenden Eintrag in die Kliniken und Pflegeheime zu rechnen: "Daher sind dann insbesondere pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen verstärkt betroffen.", so Lucha: "Die Fallzahlen steigen erheblich, der Trend ist sehr ernst zu nehmen. Wenn dieser jetzt nicht gebrochen wird, dann droht die Lage unkontrollierbar zu werden. Das gilt es mit aller Macht zu vermeiden."

Um die aktuelle Dynamik abzuschwächen, ergreife die Landesregierung von Montag an weitergehende Maßnahmen, die landesweit gelten. Dadurch soll das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gehalten und gleichzeitig das alltägliche Leben weitestgehend aufrechterhalten werden. „Eine Überforderung unseres gesamten Gesundheitssystems dürfen wir gerade jetzt im Hinblick auf den kommenden Winter mit all seinen jahreszeitlich typischen Erkrankungen nicht riskieren", ergänzte Lucha.

Das Staatsministerium informierte in ihrer Pressemitteilung mit folgender Zusammenfassung zugleich über die jetzt mit Ausrufung der Pandemiestufe zusätzlich geltenden gesetzlichen Regelungen:

Was bedeutet die Ausrufung der 3. Pandemistufe:

Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß MPK- Beschluss vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen ergriffen.

o Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

o Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.

o Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt

o Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

o Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren

o Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.

o Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen

o Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht

o Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes

o Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen

o Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

Eine vollständige Übersicht wird am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung veröffentlicht.

"Eine vollständige Übersicht wird am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung veröffentlicht", kündigte das Staatsministerium an. Weiter heißt es: "Diese Maßnahmen gelten von Montag, 19. Oktober 2020 an landesweit: Darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 / 100.000 Einwohner vorherrscht, per Allgemeinverfügung weitergehende, noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen", schreibt das Staatsministerium in der Presseinfo.

Die Landesregierung appelliert noch einmal eindringlich an die Bevölkerung: "Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten."

 

Quelle: PM Staatsministerium BW / RTF.1

Dienstag, 23. Februar 2021
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