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Journalismus

Foto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Medien-Bündnis: Neufassung des BND-Gesetzes darf Redaktionsgeheimnis nicht schwächen

Das Vertrauensverhältnis von Journalisten gegenüber ihren Informanten muss weiterhin umfassend gewährleistet werden. Das fordert das Medienbündnis aus DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VAUNET, ARD und ZDF. Die bevorstehende Neufassung des BND-Gesetzes dürfe das Redaktionsgeheimnis und die rechtliche Stellung der Journalisten nicht aufweichen.

Das Vertrauensverhältnis von Journalisten gegenüber ihren Informanten muss weiterhin umfassend gewährleistet werden. Das fordert das Medienbündnis aus DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VAUNET, ARD und ZDF.

Durch die bevorstehende Neufassung des BND-Gesetzes drohe dem Medienbündnis zufolge  "eine Schwächung des rechtlichen Status von Reportern und Redakteuren als Berufsgeheimnisträger sowie des Redaktionsgeheimnisses." Das Medienbündnis fordert deshalb, den journalistischen Quellenschutz zu verbessern.

Auch das Vertrauensverhältnis von Journalisten gegenüber ihren Informanten müsse weiterhin umfassend gewährleistet werden: 

"Das Medienbündnis begrüßt, dass der im Bundestag zur Abstimmung stehende Regierungsentwurf die Vertraulichkeitsbeziehungen von Journalistinnen und Journalisten unter Schutz stellt", heißt es in der Presse-Info: Die gezielte Erhebung von personenbezogenen Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen sei zwar unzulässig. Jedoch bedürfe der Gesetzesentwurf der Nachschärfung.

Der Schutz dürfe nicht auf personenbezogene Daten begrenzt bleiben, sondern müsse das gesamte Redaktionsgeheimnis umfassen. Für den deutschen Geheimdienst müsse die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten insgesamt Tabu bleiben. Wörtlich heißt es in der Presse-Mitteilung: "Der Quellenschutz ist nicht gewährleistet, wenn einfach nur Namen und Adressen geschwärzt werden. Außerdem soll laut Regierungsentwurf der Quellenschutz bereits dann entfallen, wenn lediglich „tatsächliche" und nicht erst „spezifische" Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme an bestimmten Straftaten vorliegen."

Somit würde, schreibt das Medienbündnis, "der Schutz von Journalistinnen und Journalisten bereits dann hinfällig, wenn sie im Kontakt mit Personen stehen, die ihrerseits tatverdächtig sind." Solche Kontaktaufnahmen würden gerade bei investigativ tätigen Journalisten regelmäßig vorliegen. Auch in den Regelungen zur Datenverarbeitung müsse der Schutz von Informanten und Journalisten präzisiert werden.

"Bei der Auswertung von Verkehrsdaten können Informanten und Kontaktpersonen von Journalisten leicht identifiziert werden, so dass gerade in deren Erhebung eine erhebliche Gefahr für den Quellenschutz besteht", fürchtet das Medienbündnis. Das Medienbündnis fordert deshalb den Deutschen Bundestag auf, die für den Journalismus notwendigen Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Quelle: PM Medienbündnis / VAUNET

Erstveröffentlichung: 24.02.2021-14:58

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 24.02.21 - 14:58 Uhr   -   5070 mal angesehen)

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