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Unternehmen müssen Lieferanten auf Standards prüfen - Lieferkettengesetz beschlossen

Das Kabinett hat heute das Lieferkettengesetz beschlossen. Unternehmen müssen künftig ihre unmittelbaren Lieferanten auf die Einhaltung von ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards hin überprüfen. Arbeitgeberverbände reagieren mit Kritik.

"Wir haben uns in der Mitte getroffen. Und wir haben ein Gesetz, das die Unternehmen nicht überfordert, aber wirksam sein wird", zeigte sich Entwicklungsminister Gerd Müller im Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit überzeugt. Das beschlossene Lieferkettengesetz war in der Regierung monatelang umstritten, weil Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Überforderung der Unternehmen befürchtete.

Müller zeigt sich mit der Einigung zufrieden: "Mir fällt ein Stein vom Herzen, dass das Gesetz jetzt kommt. Ich habe lange dafür gekämpft." Dadurch werde zum Beispiel Zwangsarbeit auch in Zulieferbetrieben aus Ländern wie China verhindert. "Ich gehe davon aus, dass unser Gesetz die Grundlage für eine europäische Regelung sein wird, die wir dann in der Welthandelsorganisation auch global verankern wollen."

Die Kritik von Ökonomen, durch das neue Gesetz würden die Entwicklungsländer Aufträge verlieren, weil sie nicht mehr so günstig produzieren könnten, wies er zurück. Müller sagt: "Diese Argumentation rechtfertigt, die Ausbeutung von Mensch und Natur zur Basis von internationalen Geschäftsbeziehungen zu machen. Das ist aus meiner Sicht kein gutes Argument."

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA etwa lehnt das geplante Lieferkettengesetz ab. Der heute beschlossene Entwurf gehe weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung hinaus. So würden neue Unternehmenspflichten geschaffen, die deutlich über die Regelungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung hinausgingen. Problematisch sei insbesondere, dass der Gesetzesentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde, viele offene Fragen aufwerfe und damit Rechtsunsicherheit schaffe. Insgesamt seien die geplanten gesetzlichen Vorgaben viel zu weitreichend und mit ihrer Tragweite nicht handhabbar. Unternehmen, die sichergehen wollen, nicht von den Sanktionen des Lieferkettengesetzes betroffen zu sein, bleibe daher nur der Rückzug aus Entwicklungsländern mit herausfordernder Menschenrechtslage. Damit schade das Gesetz genau denjenigen Menschen, denen angeblich geholfen werden soll.

Die Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes stellt laut BDA einen gefährlichen nationalen Sonderweg dar, welcher deutsche Unternehmen im europäischen und globalen Wettbewerb stark benachteilige. Er werde dazu führen, dass ausländische Unternehmen, die nicht die deutschen Vorgaben einhalten müssen, an die Stelle des außenwirtschaftlichen Engagements von deutschen Unternehmen treten.

Der BDA fordert, die Anforderungen für Unternehmen "auf einen leistbaren Umfang reduziert, die rechtliche Verantwortung für mittelbare Zulieferer eingegrenzt sowie Haftungsausweitungen rechtssicher vermieden werden".

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 03.03.21 - 17:44 Uhr   -   3073 mal angesehen)

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