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Kuppel auf dem Reichstag Reichstag in Berlin Bundeskanzleramt in Berlin Schloss Bellevue

Tübingen

Foto: RTF.1
Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“ wird fortgesetzt

Der Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“ in Tübingen geht auch in der kommenden Woche weiter. Darauf haben sich die Universitätsstadt Tübingen und das Land Baden-Württemberg verständigt. „Ich freue mich, dass das Sozialministerium nach den positiven Rückmeldungen aus dem Tübinger Gemeinderat einer Fortsetzung zugestimmt und finanzielle Mittel für eine Ausweitung der Begleitforschung bewilligt hat“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.

Der Tübinger Einzelhandel kann weiterhin gegen Vorlage eines Tübinger Tagestickets geöffnet bleiben. Diesen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest erhalten alle, die im Landkreis Tübingen wohnen oder arbeiten, an den Teststationen im Stadtgebiet. Auch die Kultureinrichtungen bleiben geöffnet für negativ getestete Besucherinnen und Besucher – allerdings unter Berücksichtigung der landesweiten Ausgangssperre ab 21 Uhr, die am Montag, 19. April 2021, im Zuge der angekündigten neuen Corona-Landesverordnung in Kraft treten soll.

Im Rahmen des Modellversuchs bleiben die Testpflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte sowie für Kita-Kinder in Tübingen, die verschärfte Maskenpflicht in großen Teilen der Innenstadt und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt, auf der Platanenallee und auf dem Österberg bestehen. Die wissenschaftliche Begleitforschung wird ausgeweitet: 40.000 Euro des Landes Baden-Württemberg fließen in eine Studie zur Falsch-negativ-Rate. Dabei werden im Schnelltest negativ getestete Personen zusätzlich einem PCR-Test unterzogen, um die Aussagekraft der Schnelltests zu prüfen.

Zur Fortsetzung des Modellversuchs hat Oberbürgermeister Boris Palmer eine neue Allgemeinverfügung unterzeichnet. Sie ist unter www.tuebingen.de/bekanntmachungen abrufbar und gilt von Montag, 19. April 2021, bis Sonntag, 25. April 2021. Die Regelungen treten bereits vorher außer Kraft, wenn eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes zu deren Unzulässigkeit führt. „Aller Voraussicht nach müssen wir unseren Modellversuch kommende Woche abbrechen, weil das geplante Bundesgesetz die Kreis-Inzidenz zugrunde legt", bedauert OB Boris Palmer.

Trotzdem sei der Modellversuch schon jetzt ein voller Erfolg: „Dank der Unterstützung von Mitinitiatorin Dr. Lisa Federle und der vielen Tübingerinnen und Tübinger, die sich regelmäßig testen lassen, haben wir wertvolle Erfahrungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie durch engmaschiges Testen sammeln können. Ich bin überzeugt, dass diese Erkenntnisse in den kommenden Wochen und Monaten äußerst hilfreich sein werden", so Palmer.

Am Sonntag, 18. April 2021, können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Tübingen an zwei Teststationen einen kostenlosen Corona-Schnelltest machen und ein Tübinger Tagesticket erhalten. Die Stationen auf dem Marktplatz und in der Friedrichstraße sind von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Die Teststation auf der Neckarbrücke bleibt geschlossen. Ab Montag, 19. April, sind wieder alle neun Teststationen geöffnet. Die Öffnungszeiten sind unter www.tuebingen.de/teststationen abrufbar.

www.tuebingen.de/tagesticket

(Zuletzt geändert: Freitag, 16.04.21 - 17:51 Uhr   -   1732 mal angesehen)

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