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Kinderarbeit

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Neues Lieferkettengesetz - DAS kritisieren Kinderrechtsexperten

Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Deutschen Bundestag diese Woche gilt Kinderrechts-Organisationen als wichtige Etappe im Kampf gegen Kinderarbeit. Unternehmen, die bisher wenig für Menschrechte taten, können sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Save the Children weist aber deutlich darauf hin, dass das Gesetz noch zu viele Schlupflöcher enthält.

Die Lebensverhältnisse von Mädchen und Jungen in den Produktionsländern würden sich so nicht spürbar verbessern, meint Save the Children. Die Organisation kritisiert, dass Firmen in erster Linie nur ihre direkten Vertragspartner kontrollieren müssen.

Franziska Lauer, Lieferkettenexpertin bei Save the Children, spricht von einem wichtigen Signal: "Unternehmen in Deutschland werden in die Pflicht genommen, menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht nachzukommen und damit Kinder vor Ausbeutung in Lieferketten besser zu schützen. Aber wir hätten uns von der Regierungskoalition mehr Mut zu grundlegenden Veränderungen gewünscht. Die jetzt beschlossene Sorgfaltspflicht reicht nicht unmittelbar bis an die Produktionsstandorte und macht das Wegschauen bei Kinderrechtsverletzungen noch zu einfach."

Kinder stünden ganz am Anfang der oftmals sehr komplexen Lieferketten: "Sie ernten landwirtschaftliche Produkte wie Nüsse, Kaffee oder Kakaobohnen, nähen Kleidungsstücke oder knüpfen Teppiche. Sie zu schützen, sollte unser wichtigstes Anliegen sein, ganz gleich, wie Wirtschaftsverbände dazu stehen", betont Franziska Lauer. "Ein Gesetz, bei dem Firmen die Einhaltung der Menschenrechte nicht ohne nachgewiesenen Verdacht in jedem Glied der Lieferkette nachverfolgen müssen, wird nur in sehr geringem Umfang dazu beitragen, die Lebensverhältnisse der Kinder grundlegend zu verbessern und ihr Recht auf Bildung, Freizeit, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit zu garantieren."

Franziska Lauer weiter: "Die Covid-19-Pandemie hat dem Kampf gegen Kinderarbeit einen Rückschlag versetzt. Steigende Armut und Schulschließungen haben dazu geführt, dass Kinder wieder verstärkt zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen müssen. Die Vereinten Nationen haben 2021 zum Internationalen Jahr zur Abschaffung der Kinderarbeit erklärt. Warum ist dies kein Weckruf für Firmen und Regierungen mehr zu tun? Deutschland geht mit seinem Lieferkettengesetz in die richtige Richtung. Das kann aber nur ein Anfang sein. Wir hoffen, dass die geplante europäische Gesetzgebung die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt."

Deutsches Institut für Menschenrechte sieht "Licht und Schatten" 

"Das Gesetz ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten, allerdings ein Kompromiss mit Licht und Schatten", erklärt Lissa Bettzieche, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

"Es ist zeitgemäß und wichtig, dass Deutschland nun ein Gesetz hat, das die Umsetzung menschenrechtlicher Standards in der Weltwirtschaft unterstützt", so Bettzieche weiter. Unternehmen würden nun gesetzlich zur Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt in ihrem eigenen unternehmerischen Handeln und in der Zusammenarbeit mit ihren Liefernetzwerken verpflichtet. Eine gesetzliche Regelung erleichtere es Unternehmen, diese Standards gegenüber Lieferanten in anderen Ländern durchzusetzen.

Das Institut begrüßt zudem, dass im parlamentarischen Verfahren der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert wurde: "Nun sind auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland ebenso erfasst wie bestimmte Tochterunternehmen. Bei den umweltbezogenen Pflichten ist zusätzlich das Baseler Übereinkommen zur Beseitigung gefährlicher Abfälle aufgenommen worden. Das Gesetz enthält zudem klare Vorschriften zur behördlichen Kontrolle und Durchsetzung - einschließlich Bußgeldern - als wesentliche Bestandteile für die Einhaltung der im Gesetz beschriebenen Sorgfaltspflichten", hebt die Juristin hervor.

Das Institut bedauert, dass das Gesetz den Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen nicht erweitert hat. "Die Möglichkeiten Betroffener, Schadensersatz einzuklagen und Zugang zu Wiedergutmachung zu erhalten, werden dadurch erschwert - zumindest nicht erleichtert", betont Bettzieche. Im parlamentarischen Verfahren ist ein neuer Absatz eingefügt worden, der klarstellt, dass eine Verletzung der Pflichten aus dem Gesetz keine zivilrechtliche Haftung begründet.

Die geplante Regulierung auf EU-Ebene sollte, so die Empfehlung des Instituts, den Zugang zu Recht für Betroffene stärken und eine zivilrechtliche Haftung vorsehen sowie die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette erfassen, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen und von EU-Justizkommissar Didier Reynders mehrfach gefordert.

Das Institut fordert die Bundesregierung auf, sich engagiert im EU-Prozess zu beteiligen und dadurch eine europaweite Regelung mitzugestalten, die der Verantwortung von Staaten und Unternehmen zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte gerecht wird. Ein europaweites Gesetz wird ein deutlicheres Signal an viele Produzenten in anderen Ländern entlang der Lieferketten senden, dass sie sich an menschenrechtliche Standards halten müssen. Dies wird es deutschen wie europäischen Unternehmen leichter machen, menschenrechtliche Standards in ihren eigenen Lieferketten einzufordern und durchzusetzen.

(Zuletzt geändert: Samstag, 12.06.21 - 13:36 Uhr   -   1510 mal angesehen)

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