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Kuppel auf dem Reichstag Reichstag in Berlin Bundeskanzleramt in Berlin Schloss Bellevue

Deutschland

Foto: RTF.1
Erweiterte Testpflicht für Urlaubsrückkehrer: Einführung noch unklar

Wer aus dem Urlaub zurückkommt, muss sich ab August auf eine erweiterte Corona-Testpflicht einstellen. Wann sie kommt, ist aber noch unklar.

Innerhalb der Bundesregierung stimmt man sich derzeit zu einer erweiterten Testpflicht für Urlaubsrückkehrer ab. Der genaue Termin, ab dem die Regeln gelten sollen, steht aber noch nicht fest.

Laut Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will der Bund bis zum 1. August alles probieren, um eine einheitliche Testpflicht einzuführen. Dies wurde aber bislang nicht bestätigt. Der CSU-Politiker sagte in den ARD Tagesthemen: "Die Regel ist ja relativ einfach, jeder braucht einen Test, der sozusagen wieder anreist, ob er mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug kommt." Die Länder hätten Druck gemacht, so Söder. Im Einreiseverkehr per Auto würden die Kontrollen wohl stichprobenartig durchgeführt, nicht an stationären Kontrollstellen.

Bei Ankunft mit dem Flugzeug werden bereits jetzt schon Tests gemacht. Ob es für Geimpfte und Genesene eine andere Regel geben soll, sagte Söder nicht. Sein Parteikollege, Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte der BILD zuvor gesagt, dass diese Personen keinen Test bräuchten.

Die deutschen Quarantäneregeln lassen vorzeitiges "Freitesten" für Einreisende aus Virusvariantengebieten nicht zu. Wenn aber dieses Gebiet noch während der Einreise-Quarantäne herabgestuft wird zu einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet mit hohen Infektionszahlen, kann die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nun mit einem negativen Test vorzeitig enden.

Das gilt aktuell für Reisende [Bundesregierung]

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 28.07.21 - 14:10 Uhr   -   1590 mal angesehen)

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