Ab heute neue Verkehrs-Bußgelder - Was teurer wird
Zu schnell fahren wird teurer. Auch wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Der neue, umstrittene Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr ist in Kraft. Eine Übersicht über die neuen Regelungen und Bußgeldsätze.
Der politisch umstrittene Bußgeldkatalog ist heute in Kraft getreten. Verkehrssünder erwarten damit höhere Geldbußen bei Regelverstößen im Straßenverkehr. Eigentlich waren strengere Fahrverbotsregeln geplant. Der neue Bußgeldkatalog soll unter anderem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr bringen. Wichtige Änderungen in der Übersicht:
- Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, muss 70 Euro statt wie bisher 35 Euro zahlen.
- Verbotswidrig auf Geh- und Radwegen zu parken, auf Schutzstreifen zu halten oder das Parken in zweiter Reihe parken ist jetzt ebenfalls teurer.
- 55 Euro kostet es, wenn man auf einem Parkplatz für Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge steht.
- Wer unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt bekommt nun genauso Ärger wie Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden: Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro drohen, ebenso ein Monat Fahrverbot.
- Lastwagenfahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen und bekommen einen Punkt.
- Die Fahrverbotsregeln und die Punkte-Regelungen in Flensburg bei zu schnellem Fahren sind nicht verändert worden.
Der TÜV-Verband hält den neuen Bußgeldkatalog in seiner Reaktion für eine wichtige Maßnahme für die Verbesserung der Verkehrssicherheit. "Die deutlich höheren Bußgelder werden auf viele Verkehrsteilnehmende disziplinierend wirken. Sanktionen allein reichen aber nicht aus", betonte Marc-Philipp Waschke, Referent für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. "Die Kontrolldichte im Straßenverkehr muss deutlich zunehmen. Hier sind die Bundesländer am Zug. Und: Langfristige Verhaltensänderungen sind nicht zu erwarten, wenn wir ausschließlich auf disziplinarische Maßnahmen setzen", fordert der Verband und nennt ein Beispiel: "Bei so genannten Verkehrsgefährdern, die immer wieder mit Regelverstößen auffällig werden, setzen wir zusätzlich auf Rehabilitation: Auto- und MotorradfahrerInnen, die wegen Verkehrsverstößen bereits sechs oder sieben Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt haben, sollten zur Teilnahme an Fahreignungsseminaren verpflichtet werden. In den Seminaren können besonders aggressive VerkehrsteilnehmerInnen das eigene Fahrverhalten reflektieren und dadurch langfristig ihr Verhalten anpassen."