Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse mit Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, der sogenannten Bundesnotbremse, zurückgewiesen.
Die Richter sehen die Beschränkungen als mit dem Grundgesetz vereinbar und verhältnismäßig an. Die Corona-Regelungen seien Teil eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Diese dienten dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeinwohlbelangen.