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Tourismus

Foto: obs/IDM Südtirol/Benjamin Pfitscher
Urlaub in Südtirol wieder möglich - Alle Infos zu Anreise und Sicherheit

Die Einreise nach Italien und Südtirol soll ab 3. Juni über Österreich möglich sein, Es gebe regelmäßige Coroa-Tests für Mitarbeiter von Hotels und Gastbetrieben, Gästen biete man freiwillige Schnelltests an.

Die Einreise nach Italien ist ab 3. Juni über Österreich möglich, bestätigte Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher. Italien öffne seine Außengrenzen wieder, die allgemeine Reisewarnung in Deutschland werde zum 14. Juni auslaufen.

Vorbehaltlich der Infektionsentwicklung können Südtirol-Urlauber dann ohne Zwischenstopp mit dem Auto über Österreich einreisen, sofern die Ausreise in ihrem Herkunftsland sichergestellt ist. Für die Durchfahrt genügt beispielsweise eine Hotelbestätigung. Auch Tankstopps und kurze Pausen sind erlaubt, wie das österreichische Bundesministerium Inneres auf Anfrage Südtirols bestätigte.

Coronatests für Gäste und Tourismusmitarbeiter

"Die Situation in Südtirol ist derzeit sehr stabil und wir verzeichnen kaum noch Neuinfektionen. Breite Tests sind jetzt ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung von neuen Infektionsherden", so Südtirols Regierungschef Arno Kompatscher. Ab Mitte Juni, wenn die Reisewarnung in Deutschland nicht mehr gilt, sollen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in touristischen Betrieben wöchentlich testen lassen. Die Kosten übernimmt der Gesundheitsbetrieb.

Die Südtiroler Landesregierung will der Tourismuswirtschaft außerdem Hilfestellung leisten, damit diese künftig ihren Gästen freiwillige Schnelltests anbieten kann. Die Details würden in den nächsten Tagen erarbeitet. In Südtirol können Hotels und andere Beherbergungsbetriebe seit dem 25. Mai unter Berücksichtigung strenger gesetzlich vorgeschriebener Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen öffnen.

Vorsorgemaßnahmen in Südtirol

Südtirols Regeln, die in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und weiteren Experten erarbeitet wurden, gehen nach eigenen Angaben über die Vorgaben der Zentralregierung Italiens hinaus.

Dazu gehören die Begrenzung der Anzahl von Personen, die sich auf Gemeinschaftsflächen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben aufhalten oder die gesetzlich vorgeschriebene, überdurchschnittliche Abstandsregelung. Wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, gilt in ganz Südtirol Maskenpflicht.

Restaurants und Bars dürfen nicht mehr Gäste empfangen, als es Sitzplätze gibt und die Tische müssen so gereiht sein, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Auch im öffentlichen Nahverkehr und im Seilbahnbetrieb werden Kapazitäten begrenzt, Mindestabstände und regelmäßige Desinfektion müssen gewährleistet sein.

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 27.05.20 - 10:16 Uhr   -   4993 mal angesehen)

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