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Das Wichtigste aus Deutschland und der Welt

Kuppel auf dem Reichstag Reichstag in Berlin Bundeskanzleramt in Berlin Schloss Bellevue

Baden-Württemberg

Foto: RTF.1
Kretschmann verkündet neue Maßnahmen und appeliert an Verantwortungsbereitschaft

„Die zweite Welle der Pandemie trifft uns gerade mit voller Wucht“, so beginnt Ministerpräsident Kretschmann seine Videobotschaft, mit der er die Ausrufung der dritten Pandemiestufe ab Montag verkündet. Das sei Warnstufe Rot für Baden-Württemberg, so Kretschmann.

„Dieser Schritt ist notwendig, weil die Infektionszahlen exponentiell ansteigen. Und was „exponentiell" bedeutet, dass wissen wir aus der Schule von der Geschichte von den Reiskörnern auf dem Schachbrett. Im Sommer hatten wir es mit wenigen örtlich begrenzten Hotspots zu tun, heute mit steigenden Infektionszahlen in allen Landkreisen zugleich", erklärt Kretschmann.

Inzwischen haben 13 Stadt- und Landkreise die kritische Marke von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohnern pro Woche erreicht, dazu gehören auch die Reutlingen und Tübingen. In 11 weiteren Stadt- und Landkreisen ist die Warnstufe von 35 zu 100.000 Einwohnern überschritten. Anders als im Sommer, seien die Infektionsketten jetzt wieder schlechter nachvollziehbar.

„Viele Gesundheitsämter arbeiten bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze und einige können inzwischen Infektionen nicht mehr umfänglich nachverfolgen. Auch die Zahl der Erkrankten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, hat in den vergangenen Tagen wieder zugenommen. Warten wir weiter ab, wie sich die Intensivstationen füllen, werden wir die Kontrolle über die Pandemie verlieren", warnt der Ministerpräsident.

Kretschmann betont weiter, dass man jetzt noch die Chance habe, die zweite Welle ohne einen weiteren Lockdown zu brechen. Doch dafür würde jeder einzelne Tag zählen, jeder müsste jetzt in seinem Verhalten wieder vorsichtiger werden. Um dies zu gewährleisten hat die Landesregierung folgende Maßnahmen beschlossen, die ab Montag in Baden-Württemberg gelten:

„Ab dann gilt eine verschärfte Maskenpflicht. In Fußgängerzonen und öffentlichen Einrichtungen und überall dort im öffentlichen Raum, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, müssen Sie einen Mund-und-Nasenschutz tragen. Es dürfen sich künftig höchsten 10 Personen oder zwei Haushalte treffen – sowohl privat als auch öffentlich. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird grundsätzlich auf 100 Personen beschränkt. Begründete Ausnahmen können die Gesundheitsämter genehmigen. In allen weiterführenden und beruflichen Schulen muss ab Klasse 5 nun im Unterricht eine Maskenpflicht eingehalten werden. In Kitas müssen die Kinder in festen Gruppen betreut werden", so Kretschmann.

Parallel dazu wird die Zahl der Intensivbetten im Land erhöht, sowie Teststationen ausgeweitet. Kretschmann betont weiter, dass der Staat allein das Virus nicht stoppen könne, sondern vor allem die Disziplin, Rücksichtnahme und Verantwortungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gefragt sei. Daher bitte er die Menschen auch auf den Verzicht von unnötigen Reisen oder Feiern.

Die komplette Ansprache des Ministerpräsidenten finden Sie hier.

(Zuletzt geändert: Montag, 19.10.20 - 14:20 Uhr   -   4170 mal angesehen)

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