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Sanktionen

Foto: Pixabay
Erste Immobilien von Russen in Deutschland beschlagnahmt

In München sind erstmals in Deutschland Immobilien beschlagnahmt worden, die in russischem Besitz sind. Ein Beschuldigter ist ein Duma-Politiker, der auf der EU-Sanktionsliste stand.

Bei einer Überprüfung der EU-Sanktionslisten fiel den Behörden ein russischer Staatsangehöriger auf, der an einer Grundstücksgemeinschaft in München beteiligt ist und mit Wohnungen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt. 

Die Staatsanwaltschaft München I hat in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, dem Polizeipräsidium München und dem Finanzamt München Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts strafbarer Handlungen aufgenommen. Die Privatwohnungen in München wurden beschlagnahmt, ebenso das Bankkonto, auf dem die Mietzahlungen von monatlich insgesamt rund 3500 Euro eingehen.

Es handelt sich laut Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen „eingefroren", sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden. 

Einer der Beschuldigten ist Mitglied der als kremltreu geltenden Staatsduma, die neben dem Föderationsrat das höchste gesetzgebende Organ Russlands neben dem Föderationsrat ist.

Eine weitere Beschuldigte ist die Ehefrau des Beschuldigten mit gemeldetem Wohnsitz in München.

Bereits im Zuge der Annexion der ukrainischen Krim durch Russland erließ der Rat der Europäischen Union 2014 erste restriktive Maßnahmen gegen Personen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Im Februar 2022 wurde im Zuge der neuerlichen russischen Aggressionen auch der jetzige Beschuldigte in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, als sanktionierte Person aufgenommen. Er hatte für eine Entschließung gestimmt, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen.

Sanktionen gelten auch für Ehefrau

Die beschuldigten Eheleute sind gemeinsam Eigentümer zweier Wohnungen in München und erzielten hieraus auch nach Wirksamwerden der Sanktionierung gegen den Mann weiterhin sanktionsrechtswidrig Einnahmen aus der Vermietung der Wohnungen. Im Zuge der Ermittlungen ergab sich, dass die Beschuldigte Frau auch aus der Vermietung einer dritten Wohnung in München fortlaufend Mieteinnahmen erzielt. Im Hinblick auf dieses Objekt ist sie Alleineigentümerin. Als Ehefrau des namentlich auf der Sanktionsliste aufgeführten Mannes ist sie im vorliegenden Fall eine mit dem sanktionierten Beschuldigten in Verbindung stehende Person und mithin selbst sanktionsbefangen.

Gegen die Beschuldigten besteht daher der Verdacht von strafbaren Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Die Mieter dürfen weiter in den Wohnungen bleiben. Sie dürfen jedoch aufgrund der Pfändung keine Mietzahlungen mehr an die Beschuldigten leisten, die Mieten sind vielmehr beim Amtsgericht München zu hinterlegen.

Die Staatsanwaltschaft wurde bei der Vorbereitung der Beschlagnahme insbesondere durch die Ermittlungsgruppe „Ukraine" beim Bundeskriminalamt unterstützt, die bei der Durchsetzung der Sanktionen mitwirkt. Dabei wurde insbesondere die im BKA vorhandene Expertise im Bereich komplexer Geldwäscheermittlungen genutzt, um von den Sanktionen betroffene Vermögenswerte aufzuspüren. Die Ermittlungen dauern noch an.

(Zuletzt geändert: Montag, 20.06.22 - 13:41 Uhr   -   2381 mal angesehen)

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