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Lohnerhöhung

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Teuerster Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst aller Zeiten

In der vierten Verhandlungsrunde haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen vereinbart - Laut Arbeitgeber der teuerste Abschluss aller Zeiten.

Die Tarifeinigung ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 erfolgt. Sie sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA), springt vom "Teuersten Tarifabschluss aller Zeiten". "Denn auf die kommunalen Arbeitgeber kommen mit der Tarifeinigung dauerhafte Kosten von rund 13 Milliarden Euro zu. Mit der für uns so wichtigen langen Laufzeit von 24 Monaten haben wir aber unser wichtiges Ziel der Planungssicherheit erreicht. Die Entgelte unserer Beschäftigten erhöhen sich letztlich um bis zu 17 Prozent, was wiederum die Attraktivität der Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst wesentlich erhöht. Alles in allem ist dies ein teurer, aber letztlich vertretbarer Kompromiss."

Ebenso ist es den kommunalen Arbeitgebern gelungen, im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wesentliche Verbesserungen durchzusetzen. Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten. Karin Welge: „Ziel war und ist die Verbesserung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung."

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter Baden-Württemberg, meinte zum Ergebnis: „Selbst die höchsten Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst seit 49 Jahren reichen nicht aus, um alle Wunden zu heilen, die die Inflation geschlagen hat." Nun entscheiden die Mitglieder: "Die Maxime zuerst so viel Netto wie möglich und dann dauerhaft so viel auf die Tabelle wie möglich, ist die Grundstruktur des Kompromisses. Die komplette soziale Blindheit der Arbeitgeber, die angetreten waren, um oben prozentual mehr zu geben als unten, konnten wir abwenden. Nun enthält das Ergebnis eine sehr starke soziale Komponente: weil im ersten Jahr alle die gleichen Einmalzahlungen bekommen, von der Müllabfuhr bis zur Amtsspitze. Und weil in der Tabelle unten prozentual doppelt so viel draufgelegt wird, bis über 16 Prozent, wie ganz oben mit knapp über acht Prozent. Der faktische Mindestbetrag von 340 Euro ist die dickste Kröte, die wir schlucken mussten, weil ein echter und höherer Mindestbetrag besser und gerechter gewesen wäre. Die zu niedrige Erhöhung der Azubivergütungen werden die Arbeitgeber schon bald bereuen. So gewinnen sie nicht die Fachkräfte von Morgen. Jeder Cent für Werbekampagnen wäre besser in die Vergütungen investiert worden."

„Mit dem Tarifergebnis verbessert sich die Einkommenssituation für unsere Beschäftigten spürbar", betont VKA-Präsidentin Karin Welge. „Vor allem war es uns wichtig, dass auch die höheren Entgeltgruppen von dem Tarifergebnis profitieren, um so die dringend benötigten Fach- und Führungskräfte gewinnen zu können." Ein Jurist in der Entgeltgruppe 14, Stufe 6 erhält danach eine Entgelterhöhung von rund 572 Euro, was einer Erhöhung des Entgelts um 8,7 Prozent entspricht. Einschließlich des Inflationsausgleichsgelds von 3.000 Euro beträgt die prozentuale Steigerung während der Laufzeit 12,5 Prozent. Eine Pflegefachkraft in der Entgeltgruppe P7, Stufe 6 profitiert von einem Plus von rund 426 Euro, was einschließlich der 3.000 Euro Inflationsausgleichsgeld während der Laufzeit einem Plus von insgesamt rund 18 Prozent entspricht.

Auch sieht der Tarifabschluss für die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden Aufwertungen vor: Diese erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld hälftig. Weiterhin werden die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden ab 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.

In Baden-Württemberg arbeiten nach Zahlen des Statistischen Landesamtes von 2022 rund 236.000 Tarifbeschäftigte bei den Kommunen. Etwa 67 Prozent der Beschäftigten sind Frauen, die Teilzeitquote beträgt rund 44 Prozent (insgesamt inklusive Beamte). Außerdem haben die bundesweiten Verhandlungen unter anderem Auswirkungen auf den Verlauf der Tarifrunde von rund 10.000 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit und über 3.000 Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung im Land.

(Zuletzt geändert: Sonntag, 23.04.23 - 20:15 Uhr   -   1493 mal angesehen)

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