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Zugverkehr

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Bahnstreik abgewendet - Dennoch Einschränkungen

Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn wurde in letzter Minute abgewendet. Die DB und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG haben sich vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main erfolgreich auf einen Vergleich geeinigt. Dennoch wird es Einschränkungen geben.

„Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt", erklärte DB-Personalvorstand Martin Seiler. „Im Interesse der Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren Kundinnen und Kunden sowie der Industrie haben wir alles getan, um diesen Streik noch abzuwenden, mit Erfolg."

Es sei ein Kompromiss erzielt worden, so seiler: "Teil des Vergleichs ist auch, dass die Parteien sich darauf verständigt haben, nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses." Auch das Thema Mindestlohn sei Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt.

Die EVG teilte mit: "Die DB AG hat am Samstag erklärt, dass sie unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt. Auf Anraten des Arbeitsgerichts Frankfurt haben wir deshalb den Vergleich geschlossen, den Warnstreik bei der DB AG vorerst auszusetzen." Der Tarifkonflikt sei damit aber keineswegs beendet, betonte die Gewerkschaft.

Einsatzpläne müssen neu aufgestellt werden

Der Streik ist zwar abgewendet, aber: "Trotz dieser guten Nachrichten für unsere Fahrgäste wird es in den nächsten Tagen leider Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben", kündigte Seiler an. Die DB stehe vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen. "Zudem müssen die Fahrplandaten in die Auskunftssysteme eingepflegt werden. Das ist ein echter Kraftakt.

Über das genaue Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren.

(Zuletzt geändert: Samstag, 13.05.23 - 23:25 Uhr   -   920 mal angesehen)

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